Einfach, sicher und voller Leuchtkraft: KERALOCK Blondierungen

Muss blond immer Sünde sein? Die mild eingestellten Rezepturen der KERALOCK Blond-Produkte bieten optimale Haarschonung. Blonde Akzente, Blocksträhnen oder das gesamte Haar aufhellen – blondieren Sie Ihre Haare ganz einfach selbst. Ganz ohne Friseur:

Blond Booster

Für natürlich glänzendes Haar: Schonende Superaufhellung Ihrer natürlichen Haarfarbe um 2 bis 4 Nuancen.
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Blond Highlights

Für effektvolle Highlights:
Strahlender Glanz durch die Aufhellung Ihrer Naturfarbe um bis zu 6 Nuancen.

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Häufig gestellte Fragen zu KERALOCK Blondierungen

Können die Blond-Produkte auch bei dunklem Haar angewendet werden?
Die KERALOCK Blond-Produkte eignen sich für die Ausgangshaarfarben Hellblond bis Mittelbraun. Bei der Strähnchen-Blondierung empfehlen wir keine Anwendung für die Ausgangshaarfarben Hellblond sowie Dunkelbraun bis Schwarz oder bei stark ergrautem Haar. Bei unserem Superaufheller empfehlen wir keine Anwendung bei ergrautem Haar mit einem Grauanteil von mehr als 30% sowie bei Haaren, die bereits mit roten oder dunklen Nuancen coloriert sind.

Wie oft kann ich mir das Haar blondieren?
Auch wenn unsere Blond-Produkte milde Wirkstoffe enthalten, so greift jede Blondierung dennoch in die natürliche Struktur des Haares ein. Zwischen den Behandlungen sollten Sie daher mindestens 14 Tage warten. Bei der Verwendung des blond boosters empfehlen wir, die Behandlung alle 4-6 Wochen zu wiederholen, da die Haare in einem Monat in der Regel einen Zentimeter nachwachsen.

Gibt es bei der Keralock Strähnchenblondierung eine andere Einwirkzeit bei grauem Haar? Kann ich das Produkt auch bei ergrautem Haar anwenden?
Wir können eine Anwendung bei stark ergrautem Haar nicht empfehlen, da eine Blondierung bestehende Haarpigmente bleicht, die in einem grauen / weißen Haar schon nicht mehr vorhanden sind. Eine Anwendung macht somit auch keinen Sinn.

Wann sollte ich keine Blondierung vornehmen?
Bei dauergewelltem oder chemisch geglättetem Haar, bei mit Henna oder Metallsalzen gefärbtem Haar, bei ergrautem Haar mit einem Grauanteil von mehr als 30 %, bei Hautunverträglichkeiten und bei empfindlicher, entzündeter oder verletzter Kopfhaut.

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